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Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Grundstückserwerb,
- den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
- die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
- barrierereduzierte Grundausstattung.
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Details zum Programm
Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
