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Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks mit Sitz in Hessen.
Sie erhalten eine Finanzierung für:
- Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
- Umstrukturierungen
- Wachstum
- die Erweiterung eines Betriebes sowie
- Unternehmensübernahmen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 100.000 EUR.
Details zum Programm
Informationen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Stand August 2026.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgenden Unterlagen müssen Sie bei Antragstellung einreichen:
- Businessplan/Vorhabensbeschreibung
- Liquiditätsplan für 12 Monate
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- 3-Jahres-Planung
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
