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Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Privateigentümer von Wohngebäuden. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).
Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur.
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.
Details zum Programm
Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.03.2026 B1
Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer vom 25.03.2026 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 16.03.2026
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
Rechtliche Voraussetzungen
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
- Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.
- Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
- Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
- Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
- Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
- Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.
- Sie halten die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ein.
Ausschlussgründe:
- Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
- Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
- Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
