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Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Dies gilt, wenn Sie als deutsche Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea kooperieren. Ihr Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen.
Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Ihr Projekt muss als sogenanntes 2+2 Vorhaben konzipiert sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten jeweils mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein müssen.
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Bei Antragstellung müssen sich Ihre Arbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden. Das Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100%--Prozent gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20%--Prozent Projektpauschale. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2-Projekte) zu den Themen „Halbleiter und KI-basierte Assistenzrobotik“
vom: 20.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B1
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland.
- Bei Auszahlung der Zuwendung besitzen Sie als gewerblicher Partner eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; als Wissenschaftspartner dient das Vorhaben der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
- Sie beteiligen sich an einem bilateralen Verbundprojekt, das im 2+2 Modus durchgeführt wird.
- Am Verbundprojekt sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land.
- Aus jedem Land sind mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten.
- Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten befinden sich bei der Antragstellung bereits im Stadium des Technologiereifegrades der Stufe 3 oder 4.
- Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Bei Unternehmen muss das Vorhaben einen nachweisbaren Anreizeffekt gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweisen, weshalb vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Beihilfeantrag gestellt werden muss.
- Hochschulen müssen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen.
- Alle Partner stellen vertraglich sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Sie nutzen die Ergebnisse des Vorhabens ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder der Republik Korea.
Ausschlussgründe:
- Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags begonnen (gilt für gewerbliche Partner).
- Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund eines früheren Beschlusses zur Feststellung der Unzulässigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, beziehungsweise Sie sind zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
