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AbgelaufenLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 27. Juli 2026

InnoFinTech – Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 21. März 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Hamburg unterstützt insbesondere FinTechs und InsurTechs von der Vorgründung bis zur mittleren Entwicklungsphase sowie Startups angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug, sofern diese höchstens 3 Jahre alt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vorhaben maximal 200.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführende Links).

Details zum Programm

InnoFinTech
Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen im Bereich FinTech
Stand: 01.11.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich).
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien.
  • Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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Förderung im Rahmen des Gründungswettbewerbs – Digitale Innovationen

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gründen, das auf digitalen Technologien basiert, können Sie an dem Gründungswettbewerb teilnehmen und Preisgelder gewinnen.

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