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AktivLandRichtlinie: Stand 13. Januar 2020

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen

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Überblick

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.

Gefördert werden insbesondere

  • die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download sowie
  • die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen, maximal EUR 30 Millionen pro Vorhaben.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

Antragsverfahren

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Februar 2022.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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