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Hessen Kapital

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 16. Dezember 2016. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (8 Abschnitte)

Überblick

Hessen Kapital

Ziel und Gegenstand

Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I, Hessen Kapital II und Hessen Kapital III vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an. Hessen Kapital III wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.

Antragsberechtigte

Hessen Kapital I und II: Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit normalerweise bis EUR 150 Millionen Umsatz, maximal jedoch EUR 250 Millionen, mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.

Hessen Kapital III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von unter EUR 50 Millionen und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Antragsberechtigt im Fall einer offenen Beteiligung sind bereits gegründete kleine Unternehmen bis 5 Jahre nach ihrer Gründung mit einem Umsatz von maximal EUR 10 Millionen und weniger als 50 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.

Voraussetzungen

Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.

Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.

Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.

Hessen Kapital I und II: Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.

Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.

Die Höhe einer stillen oder offenen Beteiligung durch Hessen Kapital I und Hessen Kapital II beträgt zwischen EUR 200.000 und EUR 5 Millionen. Die Laufzeit stiller Beteiligungen beträgt von normalerweise 8 Jahre, maximal aber 12 Jahre.

Die Höhe einer stillen Beteiligung durch Hessen Kapital III beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 1,5 Millionen bei einer Laufzeit von normalerweise 8, maximal aber 10 Jahren. Die Höhe einer offenen Beteiligung durch Hessen Kapital III beträgt normalerweise maximal EUR 400.000, bei kleinen und innovativen Unternehmen maximal EUR 800.000.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.

Quelle

Beteiligungsgrundsätze und Auswahlkriterien der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH, Stand 1. Januar 2024.

Antragsverfahren

Vergabekriterien der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH, Stand Januar 2022.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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