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Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Millionen EUR (250.000.000 EUR), mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Die Höhe einer stillen oder offenen Beteiligung durch Hessen Kapital I beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).
Details zum Programm
Hessen Kapital für Gründung, Innovation und Wachstum
Beteiligungsgrundsätze Hessen Kapital I GmbH
Stand: 16.03.2026
Weblink zu den Beteiligungsgrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
- Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
- Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
- Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
- Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.
Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
