Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4
Bekanntmachung der Ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 12.12.2016
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 27.12.2016 B4
Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 25.11.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 15.12.2022 B6
Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 17.02.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 10.03.2025 B5
Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
