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Für die Verwirklichung hochinnovativer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Fusionstechnologie und ihrer Wertschöpfungsketten, die einen Beitrag zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Die Förderung dient dazu, bestehende Finanzierungslücken zwischen Forschung und anwendungsorientierter Entwicklung zu schließen. Der Zuschuss unterstützt strategisch bedeutsame Entwicklungsschritte auf dem Weg zur ersten gewerblichen Nutzung von Fusionstechnologien und hilft dabei, technologische Herausforderungen zu bewältigen.
Die Förderung betrifft innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Förderfähig sind beispielsweise Entwicklungen in den Bereichen Tritium- und Brennstoffkreislauf, supraleitende Magnetsysteme, Lasertechnik, plasmaexponierte Komponenten sowie zugehörige Querschnittstechnologien und Werkstoffe. Ihr Vorhaben muss sich plausibel in ein zukünftiges integriertes europäisches Gesamtvorhaben einfügen lassen und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die konkrete Höhe der Beihilfe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke Ihres Projekts. Als Antragsteller müssen Sie einen angemessenen Eigenbeitrag leisten, um die verbleibenden Kosten zu decken und Ihr Eigeninteresse an der erfolgreichen Durchführung zu sichern.
Details zum Programm
Richtlinie zur geplanten Förderung von innovativen Projekten zur Fusionstechnologie sowie vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse zu innovativen Nukleartechnologien („IPCEI INT--Innovative Nuclear Technologies, deutsch: Innovative Nukleartechnologien“)
vom: 14.08.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B3
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können:
- Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Mit den Arbeiten an Ihrem Vorhaben haben Sie vor Erhalt des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
- Ihr Vorhaben zeichnet sich durch ein hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko aus und geht über den weltweiten Stand der Technik hinaus.
- Ihr Vorhaben lässt sich in das europäische Gesamtvorhaben integrieren und ist funktional mit Projekten anderer Teilnehmer verknüpft.
- Sie können die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern und leisten einen angemessenen Eigenbeitrag.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt.
- Sie verpflichten sich, während der Förderung und bis 2 Jahre danach Daten für die begleitende Erfolgskontrolle bereitzustellen.
Ausschlussgründe:
- Sie haben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den Arbeiten, Tätigkeiten oder dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen begonnen.
- Ihr Vorhaben betrifft innovative Gesundheitslösungen auf Basis nuklearmedizinischer Anwendungen oder Radioisotope.
- Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
