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Der Fördergeber fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.
Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:
- Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),
- internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),
- Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),
- Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),
- Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),
- Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),
- Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),
- Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),
- Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Details zum Programm
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 27.03.2024 B5
Weblink zur Bekanntmachung
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.10.2023, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 7.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27.3.2024, B5.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- in den Modulen 1 bis 8
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- kommunale Gebietskörperschaften und
- andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,
- in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
- andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.
- Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
- Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
