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AbgelaufenLand · Behörde Stadtentwicklung WohnenRichtlinie: Stand 20. August 2026

Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Dezember 2018. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.

Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:

  • Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung,
  • Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindug mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.

Details zum Programm

Neubau von Sonderwohnformen
Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für Sonderwohnformen
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe.
  • Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt.
  • Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein.
  • Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
  • Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung.
  • Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen. Das sind vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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