Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
vom: 15.07.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.07.2026 B3
Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Zur Einreichung der Anträge ist eine Anmeldung mit der BundID oder über Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Vollständige Anträge werden jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres priorisiert.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt und genehmigt werden.
Die letzte Antragsmöglichkeit ist grundsätzlich der 30.06.2030.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
