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AktivLandRichtlinie: Stand 26. Mai 2020

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Auf dieser Seite (8 Abschnitte)

Überblick

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Ziel und Gegenstand

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.

Gefördert werden Erwerb beziehungsweise Leasing von neuen

  • E-Lastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e),
  • E-Lastenrädern von bis zu 25 Stundenkilometern und
  • E-Lastenanhängern für Fahrräder.

Ziel ist es, den Einsatz von E-Lastenrädern für einen schnellen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Transport zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg,

Voraussetzungen

Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad. Pro Antragsteller können maximal 20 E-Lastenräder bezuschusst werden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Stand August 2023.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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