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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 31. Mai 2022

Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)

Rechstgrundlage

Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)
vom: 01.01.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hersteller (DFFF--Deutscher Filmförderfonds I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.

Weitere Anträge für Projekte mit Drehstart im Jahr 2026 können nicht mehr angenommen werden. Einreichungen für Projekte mit Drehstart 2027 werden voraussichtlich ab November 2026 über das FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) möglich sein.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

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