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AktivLand · Ministerium für Infrastruktur und LandesplanungRichtlinie: Stand 03. April 2020

Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)
vom: 16.05.2024
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
ABl. 24, Nr. 22, S. 423

Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 31.05. des Jahres einreichen, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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