Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)
vom: 16.05.2024
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
ABl. 24, Nr. 22, S. 423
Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 31.05. des Jahres einreichen, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 7. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
